Auch viele Ärzte kennen sie zur Genüge – die Jagd nach der günstigsten Kfz-Versicherung. Wer über einen Wechsel nachdenkt, muss sich allerdings beeilen. Da die meisten Kfz-Versicherungsverträge zum Ende des Kalenderjahres kündbar sind – mit Frist von einem Monat – ist eine Kündigung nur noch bis 30. November möglich.
Auch wenn es jetzt schnell gehen muss: der Check kann sich durchaus lohnen. „Wie bei allen Verträgen sollte man aufmerksam das Kleingedruckte in den eingeholten Angeboten lesen, denn nur wenn die Versicherungsbedingungen den entsprechenden Schadensfall vorsehen, kommt der Versicherer dafür auf“, rät Claudia Frenz, Pressereferentin beim Bund der Versicherten e.V. (BdV).
Auf folgende Dinge sollten Sie achten: Die Deckungssumme bei der Kfz-Haftpflichtversicherung sollte für Personen-, Sach- und Vermögensschäden mindestens 100 Millionen Euro betragen. Bei der Kaskoversicherung sollte der Versicherer auf den Einwand der groben Fahrlässigkeit verzichten. Auch sollten über die Wildschadensklausel Schäden durch Kollision mit Tieren jeder Art versichert sein, also auch bei einem Unfall durch einen herrenlos herumlaufenden Hund. Wichtig ist auch, dass Schäden durch Marderbisse an Schläuchen und Verkabelung und deren Folgeschäden in den Kaskobedingungen abgesichert sind.