HAUS / WOHNUNG

Haus­rat­ver­si­che­rung –
Ihr Hab und Gut zuver­lässig abge­si­chert

Mehr Sach­werte als gedacht –
eine Haus­rat­ver­si­che­rung schützt

Was ist bei Ihnen Zuhause wertvoll: der Fernseher, die Musikanlage oder Ihr Schmuck? Das stimmt, es sind alles teure Gegenstände. Aber wie sieht es mit all Ihrer Kleidung, Ihren Büchern oder Nutzgegenständen wie Teppiche oder Geschirr aus? Wenn ein Großteil des Hausrats durch einen Brand oder Wasserschaden beschädigt ist und auf einen Schlag alles neu beschafft werden muss, kommt schnell eine große Summe zusammen. Hier hilft Ihnen eine Hausratversicherung.

Eine Hausratversicherung greift Ihnen bei den Kosten unter die Arme, wenn Sie wegen eines Einbruchdiebstahls, Rohrbruchs oder bei Stürmen sowie Hagel Teile Ihres Hausrats neu anschaffen müssen. Die HanseMerkur kann Ihnen zwar nicht den ideellen Wert erstatten, aber zumindest den finanziellen. Damit Sie mit Ihrem neuen Hausrat neue Erinnerungen schaffen können!

Welche Schäden deckt die
Haus­rat­ver­si­che­rung ab?

Brand, Blitzschlag, Explosion
Wir übernehmen auch die Kosten für das Aufräumen Ihres Haushalts danach.

Überspannung durch Blitzschlag
Wir leisten auch für Abtransport und Entsorgung der zerstörten Hausratgegenstände.

Einbruchdiebstahl oder Raub
Wir übernehmen auch die Reparaturkosten für Türen, Fenster, Rollläden etc., auch bei versuchtem Einbruch.

Vandalismus nach einem Einbruch
Wir leisten auch Ersatz für die Beseitigung von Vandalismusschäden.

Leitungswasser
Wir übernehmen auch die Kosten für Ihre Hotelübernachtung, falls Ihre Wohnung unbewohnbar ist.

Sturm und Hagel
Wir zahlen, wenn nötig, auch für die Einlagerung Ihres Hausrats.

Einen genauen Überblick über die versicherten Gefahren und Schäden in den jeweiligen Tarifen können Sie sich anhand der  Leistungsübersicht verschaffen. 

Beispiele für versicherte Schäden und Gefahren

Ein Wasserrohrbruch flutet die Küche von Familie Meyer
Die Hausratversicherung ersetzt die beschädigten Möbel und defekten Elektrogeräte sowie die nicht mehr essbaren Lebensmittel der Familie.

Das Adventsgesteck von Frau Schulze gerät in Brand
Von der Versicherung bekommt Frau Schulze die zerstörte Wohnzimmereinrichtung inklusive Büchersammlung ersetzt.

Ein Sturm deckt das Dach ab
Für die Schäden an den unbrauchbaren Möbeln im Wohn- und Essbereich der Dachgeschosswohnung kommt die Hausratversicherung auf.

Warum ist eine Haus­rat­ver­si­che­rung sinn­voll?

Zu den Schadenfällen, die Ihren Hausrat betreffen, gehören Einbruchdiebstahl, Feuer, Leitungswasser sowie Sturm und Hagel. Das gesamte Hab und Gut, das dabei beschädigt werden kann, beläuft sich schnell auf große Summen. Denken Sie dabei auch an die vermeintlichen Kleinigkeiten, die im Schadenfall ebenfalls ersetzt werden müssten. Ohne eine Hausratversicherung ist es vielen Menschen nur möglich, den Hausrat zu ersetzen, indem sie ihr Gespartes angreifen oder sogar einen Kredit aufnehmen.

Im Schadenfall haben Sie ohnehin genug Sorgen, sodass Sie sich mit einer Hausratversicherung zumindest finanziell den Rücken freihalten können. Die HanseMerkur ersetzt Ihnen im Schadenfall die Anschaffungskosten für Ihren Hausrat zum Neupreis (sogenannte Neuwertentschädigung). So können Sie schnell wieder zur Normalität zurückkehren.

Sichern Sie sich gegen hohe finanzielle Schäden durch Einbruchdiebstahl oder Brand ab
In Deutschland gab es im Jahr 2019 bundesweit 87.145 Fälle von Wohnungseinbrüchen mit Diebstahl. * Das bedeutet alle sechs Minuten wird irgendwo eingebrochen, in mehr als vier von fünf Fällen findet man den Schuldigen nicht. Das sind viele beschädigte Fenster und Türen und zahlreiche zerstörte und gestohlene Gegenstände. Oder ein Brand: 30 % aller Brände entstehen durch Elektrizität, 22 % durch menschliches Fehlverhalten.** Während sich bei einem Einbruch der Schaden in Grenzen hält, weil es kaum möglich ist, die gesamte Wohnung auszuräumen, kann der Schaden im Brandfall schnell die ganze Wohnung oder das gesamte Haus betreffen.

Warum ist eine Haus­rat­ver­si­che­rung sinn­voll?

Sichern Sie sich gegen hohe finanzielle Schäden durch Einbruchdiebstahl oder Brand ab
In Deutschland gab es im Jahr 2019 bundesweit 87.145 Fälle von Wohnungseinbrüchen mit Diebstahl. * Das bedeutet alle sechs Minuten wird irgendwo eingebrochen, in mehr als vier von fünf Fällen findet man den Schuldigen nicht. Das sind viele beschädigte Fenster und Türen und zahlreiche zerstörte und gestohlene Gegenstände. Oder ein Brand: 30 % aller Brände entstehen durch Elektrizität, 22 % durch menschliches Fehlverhalten.** Während sich bei einem Einbruch der Schaden in Grenzen hält, weil es kaum möglich ist, die gesamte Wohnung auszuräumen, kann der Schaden im Brandfall schnell die ganze Wohnung oder das gesamte Haus betreffen.

Zu den Schadenfällen, die Ihren Hausrat betreffen, gehören Einbruchdiebstahl, Feuer, Leitungswasser sowie Sturm und Hagel. Das gesamte Hab und Gut, das dabei beschädigt werden kann, beläuft sich schnell auf große Summen. Denken Sie dabei auch an die vermeintlichen Kleinigkeiten, die im Schadenfall ebenfalls ersetzt werden müssten. Ohne eine Hausratversicherung ist es vielen Menschen nur möglich, den Hausrat zu ersetzen, indem sie ihr Gespartes angreifen oder sogar einen Kredit aufnehmen.

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Wohngebäudeversicherung

Schützen sie ihr Eigenheim mit einer Wohngebäudeversicherung

Das Wichtigste in Kürze:

  • Die Wohngebäudeversicherung sichert sie ab, damit größere Schäden an ihrem Gebäude Sie nicht in eine finanzielle Notlage bringen.

  • Keine Pflicht, aber ein Muss für Hauseigentümer: Auch ohne gesetzliche Verpflichtung ist eine Gebäudeversicherung empfehlenswert – ganz egal, ob sie das Gebäude selbst bewohnen oder vermieten.

  • Die Basis-Leistungen Ihrer Gebäudeversicherung können sie erweitern und sich so vor hohen Kosten durch Elementarschäden, Glasbruch oder an ihrer Photovoltaik-Anlage schützen.

Eine der wichtigsten Investitionen ist die eigene Immobilie. Doch schnell können unkalkulierbare finanzielle Risiken am eigenen Haus oder Grundstück entstehen. Ein Muss für jeden Immobilienbesitzer ist daher eine Wohngebäudeversicherung. Damit sorgen Sie umfassend vor.

Was tun bei Wohngebäudeschaden?

Ihre Vorteile:

  • Umfassende Absicherung bei Schäden gegen finanzielle Verluste

  • Mitversicherung einzelner Gebäudeteile

  • Schutz gilt für Feuer-, Sturm-, Rohrbruch-, Frost-, Hagel- und Leitungswasserschäden

Das Grundlegende: Was ist eine Wohngebäudeversicherung?

Wenn Brand, Sturm, Hagel oder andere Ursachen ihr Haus beschädigen, können Reparaturen, Instandsetzungen oder ein kompletter Wiederaufbau eine erhebliche finanzielle Belastung bedeuten. Die Wohngebäudeversicherung kommt für diese Kosten auf und schützt so nicht nur ihre Immobilie, sondern auch sie.

Ist die Gebäudeversicherung Pflicht?

Eine gesetzliche Pflicht besteht für Hauseigentümer nicht. Da sie die oftmals hohen Kosten für Schäden an ihrem Haus aber ansonsten selbst tragen müssten, ist der Abschluss einer Wohngebäudeversicherung unbedingt sinnvoll. Sie empfiehlt sich für Besitzer von Einfamilien-, Reihen- und Mehrfamilienhäusern sowie für Doppelhaushälften.

Wohngebäudeversicherung: Worauf sollte geachtet werden?

Achten sie vor Vertragsabschluss besonders auf entsprechende Details und Tarife. Einen ersten Einblick in die Versicherungsleistungen finden sie hier.

Was ist versichert?
  • Das versicherte Gebäude und das darin befindliche bzw. außen angebrachte Zubehör (Markisen, Überdachungen). Auch Fensterglas ist grundsätzlich mitversichert (nicht bei Glasbruch außerhalb der versicherten Gefahren).

  • Gefahren wie Feuer, Leitungswasser, Rohrbruch, Frost, Sturm und Hagel. Optional auch Elementarschäden (wie Erdbeben, Erdrutsch/-senkung, Überschwemmung, Hochwasser, Lawinen und Schneedruck).

  • Die Basis-Leistungen Ihrer Gebäudeversicherung können sie erweitern und sich so vor hohen Kosten durch Elementarschäden, Glasbruch oder an ihrer Photovoltaik-Anlage schützen.

Ersetzt wird – Leistungsentschädigung

  • Der Neuwert bei zerstörten Sachen und Gebäuden

  • Reparaturkosten sowie eventuelle Wertminderung

In die Wohngebäudeversicherung kann eine Feuerrohbauversicherung eingeschlossen werden und ist bei üblicher Bauzeit beitragsfrei mitversichert. Diese kann (nach Absprache mit dem Versicherer) verlängert werden, wenn die Rohbauphase länger als vereinbart dauern sollte.

Ein Vergleich bzw. eine Anpassung von Wohngebäudeversicherungen und Tarifen ist sinnvoll. Denn der ortsübliche Neubautarif als Bemessungsgrundlage kann sich schon nach wenigen Jahren stark verändern.

Der Schadenfall: Was müssen Sie tun?

Im Schadenfall ist vor allem schnelles Handeln gefragt: Informieren sie umgehend Ihren Versicherer und machen sie genaue Angaben zu entstandenen Schäden und betroffenen Objekten.

Was benötigt die Versicherung im Schadenfall

Die wichtigsten Informationen, die sie unbedingt an ihren Versicherer weiterleiten sollten, sind:

  • Das genaue Schadensdatum

  • Beschädigte Gegenstände (mit Angabe von Marke, Typ, Anschaffungspreis und Kaufdatum)

  • Fotos von den beschädigten Gegenständen und der Schadensursache

Wann zahlt die Wohngebäudeversicherung nicht?

Für die Wohngebäudeversicherung bestehen sogenannte Deckungsbeschränkungen. Das heißt, dass bestimmte Situationen vom Versicherungsschutz ausgeschlossen sind, wie:

  • Krieg

  • Kernenergie

  • Vorsätzlich herbeigeführte Schäden

Auch grobe Fahrlässigkeit ist üblicherweise ausgenommen, kann aber zusätzlich versichert werden. Für unfertige Gebäude können sie eine Feuerrohbauversicherung abschließen.

Steigt die Gebäudeversicherung nach einem Schaden?

Die Wohngebäudeversicherung funktioniert nicht wie die Kfz-Versicherung. Ein Schadenfall führt also nicht unmittelbar zu höheren Beiträgen, diese orientieren sich vielmehr an den gesamten Ausgaben, die Versicherer etwa durch vermehrte Sturmschäden haben. Häufige Schadensmeldungen, gerade bei kleineren Beträgen, können in Einzelfällen aber zur Kündigung führen. Für solche Fälle ist deshalb eine Selbstbeteiligung eine gute Lösung.

Die Kosten: Wie viel kostet der Versicherungsschutz für Ihr Zuhause?

Die Beitragshöhe für die Wohngebäudeversicherung hängt von verschiedenen Faktoren ab:
  • Wert des Gebäudes

  • Wohnort

  • Wohnumfeld (gibt es zum Beispiel feuergefährliche Betriebe in der Nachbarschaft?)

  • Alter des Gebäudes beziehungsweise Zeitpunkt der letzten Grundsanierung

  • Bauartklasse des Hauses (Bedachung und Wandkonstruktion)

Wichtig ist darüber hinaus, ob sie das Gebäude ständig bewohnen und ob sie es privat oder geschäftlich nutzen. Fußbodenheizung, Schwimmbad und andere Sonderaussatzungen machen die Versicherungsprämie teurer, genauso wie der Leistungsumfang und zusätzlich versicherte Gefahren.

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Was sind gefahrenerhöhende Umstände?

Veränderungen an Ihrem Gebäude beeinflussen den Versicherungsschutz. Umbaumaßnahmen – also Umbauarbeiten, Umnutzung einzelner Räume oder Nutzung für gewerbliche Zwecke – und Leerstände gelten als gefahrenerhöhender Umstand. Sie sind deshalb unverzüglich beim Versicherer zu melden.

Warum ist ein Unterversicherungsverzicht so wichtig?

Liegt die Versicherungssumme unter dem tatsächlichen Neubauwert Ihres Hauses, besteht eine Unterversicherung. Im Schadenfall würden sie daher nicht die volle Summe erhalten, der Versicherer kann diese anteilig kürzen – für alle weiteren Kosten müssen sie dann selbst aufkommen.

Wichtig: Mit einem Unterversicherungsverzicht prüft Ihr Versicherer eine mögliche Unterversicherung nicht, sondern übernimmt die Kosten immer ohne Abzüge.

Die Gebäudeversicherung beim Verkauf einer Immobilie

Bei der Veräußerung einer Immobilie wechselt die Gebäudeversicherung automatisch: Mit dem Eintrag ins Grundbuch übernimmt der neue Eigentümer den Versicherungsvertrag des Vorgängers. Für einen lückenlosen Versicherungsschutz muss der Versicherer rechtzeitig informiert werden.

Wichtig: Als neuer Eigentümer haben sie aber ein Sonderkündigungsrecht von vier Wochen, in denen sie Angebote für günstigere Gebäudeversicherungen vergleichen können.

Veränderungen an Ihrem Gebäude beeinflussen den Versicherungsschutz. Umbaumaßnahmen – also Umbauarbeiten, Umnutzung einzelner Räume oder Nutzung für gewerbliche Zwecke – und Leerstände gelten als gefahrenerhöhender Umstand. Sie sind deshalb unverzüglich beim Versicherer zu melden.

Was tun bei Verkauf oder Erbschaft des Gebäudes?

In manchen Fällen schließen sie die Wohngebäudeversicherung nicht selbst ab: Beim Kauf einer Immobilie oder bei einer Erbschaft übernehmen sie stattdessen eine bestehende Hausversicherung – mit unterschiedlichen Rechten.

Kündigung der Wohngebäudeversicherung

Verweigern sie übrigens, Beitragsanpassungen anzunehmen, kann ihnen der Versicherer kündigen. Sie verlieren so nicht nur den Versicherungsschutz, sondern müssen die Kündigung bei einem Neuantrag angeben – andere Versicherer werden ihnen dadurch häufig schlechtere Konditionen für die Gebäudeversicherung anbieten.

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