Vom Studium über die Anstellung in Praxis oder Krankenhaus bis hin zur eigenen Praxis als niedergelassener Arzt – für viele Ärzte kann sich der berufliche Status immer wieder ändern. Aus diesem Grund sollten Sie auch bei der Altersvorsorge darauf achten, dass Ihre Verträge sich flexibel an Ihre Situation anpassen lassen, egal ob Sie angestellt, selbstständig oder verbeamtet sind.
Bedenken Sie, dass Sie mit einer betrieblichen Altersvorsorge oder der Klinikrente an Ihren Arbeitgeber gebunden sind und Sie als niedergelassener Arzt oder beim Arbeitgeberwechsel diese Verträge ggf. nicht weiterführen können. Insofern lohnt sich für Ärzte oft die Rürup-Rente, deren steuerliche Fördermöglichkeiten Sie immer nutzen können – sowohl in der Anstellung, als Selbständiger oder als Beamter.