Ausstattung und Betrieb einer Arztpraxis, einer medizinischen Einrichtung oder eines für den therapeutischen Einsatz ausgestatteten Arbeitsraums sind kostenintensiv und wertvoll.
Die Absicherung vor allem medizinischer Einrichtungen sollte auf einer möglichst verlässlichen und passenden Versicherungsform beruhen.
Die Praxisversicherung hat sich auf die speziellen Bedürfnisse der gezeigten Absicherungen spezialisiert.
Neben der Absicherung von medizinischen Einrichtungen gelten inhaltlich die Praxisversicherungen als adäquat zu Ansprüchen, die wertige Büro- und Kanzleieinrichtungen absichern müssen.
Je nach Einrichtungsart und Versicherungsinhalten kann hier die Praxisversicherung auch für Anwälte, Berater, Wirtschaftsprüfer und ähnliche Berufsgruppen gelten.
Die Praxisversicherung ist eine erweiterte und spezialisierte Betriebsinhaltsversicherung.
Ihr Deckungswert passt sich den realen Gegebenheiten der versicherten Arbeitsumgebung an. So unterliegt der Versicherungsgegenstand nicht den üblichen statistischen Deckungswerten und entsprechenden Versicherungssummen, sondern wird an den realen Bedürfnissen der Einrichtung gemessen. Das kann je nach Art der medizinischen, fachspezifischen oder spezialisierten Einrichtung erheblich variieren. Die Praxisversicherung kann auf diese Weise auch dann effizienten Schadenausgleich leisten, wenn die Einrichtung von hohem Wert war und vollständig oder wesentlich zerstört worden ist. Besonders in diesem Fall ist eine schnelle Regulierung der Schäden nötig. Denn oft gehen Schäden an Einrichtungen mit Verdienstausfällen und Praxisschließungen einher.
Die Praxisversicherung lässt sich je nach konkreter Gestaltung um unterschiedliche Komponenten erweitern. Sie kann neben den realen Einrichtungswerten und technischen Einrichtungs- und Arbeitsgegenständen (immer einschließlich bestimmter Trägerbauten oder Möbeleinrichtungen) auch vermögenswerte Leistungen umfassen, wie zum Beispiel Lohnfortzahlung bei Praxisschließungen an die Angestellten, Verdienstausfall aller Beschäftigten oder Mietkosten für Ersatzörtlichkeiten oder Umzüge (bspw. nachdem der bisherige Praxisort etwa nach Feuer oder Wasserschäden unbenutzbar geworden ist).
Die Praxisversicherung leistet in Fällen von Einrichtungsschäden und -zerstörung Ersatz bis zur vollständigen Höhe der vereinbarten Deckungssumme.
Damit sind zunächst die grundsätzlichen Elementarschäden abgedeckt, daneben Risiken von Schäden, die statistisch relevant sind.
D.h., die Praxisversicherung ersetzt Teile der Einrichtung bzw. die Einrichtung als Ganzes, bei
Neben diesen grundlegenden Risikoabsicherungen stellt die Praxisversicherung Ersatzleistungen bereit, die über die Schadenersatzleistung von Sachschäden hinausgehen. Je nach Vereinbarung und festgelegten Einschlüssen in die Versicherungsleistungen sind bestimmte Arten von Vermögensschäden in die Praxisversicherung integriert.
Dazu zählen:
Die Praxisversicherung ersetzt, je nach konkreten Einschlüssen und der Gestaltung des Versicherungsvertrags, Schäden an Mietgegenständen, Mietsachen und Mieteigentum Dritter.
Je nach Aufgabe und Inhalt der jeweiligen Praxis
sind verschiedene Geräte zu Miet- und Dauernutzungsverhältnissen nötig, die jedoch
nicht in das Eigentum oder das eigentumsähnliche Wirtschaftsvolumen der Praxis eingehen.
Für Schäden an diesen Sachen muss den Praxisversicherung einstehen, wenn finanzielle Risiken für die Praxis ausgeschlossen werden sollen.
Rechtsschutz- und Strafrechtsschutzinhalte sollten ebenfalls in die Praxisversicherung eingeschlossen werden.
Je nach fachlicher Ausrichtung werden hier nicht nur rechtlich abgeleitete Vertretungen übernommen (Vgl. Vermögensschäden, etc.), sondern ebenfalls die Kosten für reine Rechtsauseinandersetzungen bzw. die Vertretung beim Schutz von Rechtsgütern.
Die Praxisversicherung wird in der Regel als Sammelbezeichnung für Versicherungslösungen benannt, die sich auf Arbeitsumgebungen in Praxen und Kanzleien beziehen. In der Regel sind die Inhalte an den konkreten Bedürfnissen der jeweiligen Berufsgruppen orientiert.
Praxisversicherung für Ärzte und Vertreter medizinischer Pflege- und Heilberufe
Für den Abschluss einer Praxisversicherung vor medizinischem Hintergrund gelten besondere Überlegungen.
Allgemein sollten folgende Komponenten in die Praxisversicherung integriert werden:
Viele Kosten werden durch eine breite Palette von Inhalten durch die Praxisversicherung getragen. Ungeachtet dessen gibt es festgelegte Ausschlüsse.
Zum einen bestimmen sie sich aus den jeweiligen Bedingungen der einzelnen Komponenten. Vor diesem Hintergrund wird es wichtig, Deckungslücken zu vermeiden.
Denn obgleich nicht jede Komponente der Praxisversicherung alle Risiken abdecken muss, so muss doch in der Gesamtheit eine möglichst umfassende Risikodeckung erzielt werden.
Grundlegend sind in der Regel folgende Sachverhalte von den Leistungen der Praxisversicherung ausgeschlossen:
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